Rechtsprechung
   KG, 16.12.2015 - 24 U 121/15   

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https://dejure.org/2015,40407
KG, 16.12.2015 - 24 U 121/15 (https://dejure.org/2015,40407)
KG, Entscheidung vom 16.12.2015 - 24 U 121/15 (https://dejure.org/2015,40407)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 24 U 121/15 (https://dejure.org/2015,40407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Bettendesign

    § 34 GeschmMG vom 24.02.2014, § 38 Abs 2 GeschmMG vom 24.02.2014, § 39 GeschmMG vom 24.02.2014, § 52a GeschmMG vom 24.02.2014, § 52b GeschmMG vom 24.02.2014
    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Verletzung eines eingetragenen Designs: Voraussetzungen des Einwands der fehlenden Rechtsgültigkeit des Designs; Vermutung der Rechtsgültigkeit des Designs; Voraussetzungen einer Verletzungshandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Erhebung der fehlenden Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Erhebung der fehlenden Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • designschutznews.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Neuheitseinwand im designrechtlichen Verfügungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 145
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus KG, 16.12.2015 - 24 U 121/15
    Er haftet als alleiniger Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten; als für den Vertrieb Verantwortlicher hätte er spätestens nach der Abmahnung des Verfügungsklägers den Vertrieb der betroffenen Modelle einstellen müssen (zur Geschäftsführerhaftung siehe BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12 -, BGHZ 201, 344-354, Rn. 17; Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 4/14 -, Rn. 55, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14

    ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2

    Auszug aus KG, 16.12.2015 - 24 U 121/15
    Er haftet als alleiniger Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten; als für den Vertrieb Verantwortlicher hätte er spätestens nach der Abmahnung des Verfügungsklägers den Vertrieb der betroffenen Modelle einstellen müssen (zur Geschäftsführerhaftung siehe BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12 -, BGHZ 201, 344-354, Rn. 17; Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 4/14 -, Rn. 55, beide zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 140/04

    Rechtskraft im Verfahren einer einstweiligen Verfügung; Sicherheitsleistung wegen

    Auszug aus KG, 16.12.2015 - 24 U 121/15
    Offenbleiben kann, ob § 110 ZPO im Verfügungsverfahren überhaupt anwendbar ist, was streitig ist (siehe auch nach Durchführung einer mündlicher Verhandlung ablehnend etwa OLG Köln, Urteil vom 13.8.2004 - 6 U 140/04 -, Rn. 6, zitiert nach juris; a. A. etwa Foerste, in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 110 Rn. 2; Herget, a.a.O., § 110 Rn. 3).
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